Kunstfreiheit: Die andere Seite der Freiheit
2024 gibt es 2 Jubiläen zu feiern, die miteinander zusammenhängen: den 300. Geburtstag Kants und den 75. des deutschen Grundgesetzes. Die von Kant so bezeichnete „Würde des Menschen“ hat bekanntlich einen großen Hallraum erzeugt und nicht nur Artikel 1, Absatz 1 geprägt, sondern auch Artikel 5, Absatz 3: „Kunst und Wissenschaft (…) sind frei.“ Erst die Würde des Menschen befähigt diesen zur Autonomie. Mit den Programmschriften Kants, Schillers, Karl Philipp Moritz´ und Friedrich Schlegels verschafft sich an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert das Konzept der ästhetischen Autonomie, der Herauslösung des Kunstschönen aus seinen lebenspraktischen Bezügen, Geltung. Und so ging es im Schülerlabor Geisteswissenschaften der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften für den Grundkurs Philosophie 11 am 18. Dezember 2024 darum, das Konzept der Autonomie, das radikal mit dem an äußere (politische, religiöse) Zwecke gebundenen Kunstverständnis der Aufklärung brach, mit Maßnahmen wie Sensitivity Reading in Verbindung zu bringen. Dass das Nützliche durchaus mit dem Schönen in Einklang stehen kann, sahen wir zum Schluss der Veranstaltung bei der vergnüglichen Fahrt mit einem der wenigen funktionierenden Paternoster in Berlin!
M. Denda für den Fachbereich Philosophie