Aufnahme in den altsprachlichen Bildungsgang (5. Klasse) des Europäischen Gymnasiums Bertha-von-Suttner für das Schuljahr 2026/27
Berlin, im September 2025
Liebe Eltern,
wir möchten Ihnen einige wichtige Hinweise für die Aufnahme Ihres Kindes in die 5. Klasse des Europäischen Gymnasiums Bertha-von-Suttner geben, damit Sie das Gefühl haben, umfassend informiert und beraten zu sein.
Die offizielle Anmeldung ist in der Zeit von 08:00-14:00 Uhr möglich.
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
- den Anmeldebogen mit Kennung (Code) im oberen linken Kästchen beim Schulstempel für die Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5) inkl. Förderprognose (bitte an Ihrer Grundschule beantragen)
- ein Passfoto und eine Kopie der Geburtsurkunde
- ausgefüllter Anmeldebogen (Blatt zur Datenerhebung)
Wir bitten Sie, diese Unterlagen innerhalb des offiziellen Anmeldezeitraums (Termin steht noch nicht fest) der 5. Klassen mitzubringen.
Beratungsgespräche
In einem Beratungsgespräch möchten wir Sie und Ihre Tochter/Ihren Sohn gern kennenlernen. Wir widmen uns Ihren Fragen und stehen Ihnen beratend bei der Frage zur Seite, ob die Wahl eines grundständigen Gymnasiums mit Latein ab Klasse 5 für Ihr Kind die richtige ist. Die Beratungsgespräche erfolgen bis zum 31.01.2025.
Während des Gesprächs werden wir versuchen, uns einen Eindruck vom Entwicklungs- und Leistungsstand Ihres Kindes in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Sachkunde zu machen. Sollten Sie aus wichtigen Gründen den vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns rechtzeitig Bescheid zu geben.
Entscheidung über die Aufnahme – Auswahlkriterien
Das Auswahlkriterium ist die Durchschnittsnote der Förderprognose.
Gemäß § 6 (10) Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I vom 31. März 2010 (zuletzt geändert am 4. Oktober 2023):
„Überschreitet die Zahl der Anmeldungen für einen in der Jahrgangsstufe 5 beginnenden altsprachlichen Bildungsgang die Aufnahmekapazität, richtet sich die Aufnahme nach folgenden Kriterien in abgestufter Reihenfolge:
1. Wahl der zweiten Fremdsprache Latein und des für den altsprachlichen Bildungsgang der jeweiligen Schule verbindlichen Wahlpflichtfachangebots.
2. Empfehlung für die Schulart Gymnasium in der Förderprognose.
3. die aus den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik und Sachunterricht gebildete Notensumme des letzten Halbjahreszeugnisses.
Bleiben nach Anwendung der Kriterien mehr Bewerberinnen und Bewerber als verfügbare Plätze übrig, entscheidet unter ihnen das Los.“
Wann erhalten Sie Bescheid?
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten Sie dann einen Bescheid vom Schulamt, der entweder den Schulplatz bestätigt oder eine Absage für die Erstwunschschule mitteilt. Im Falle einer Absage für die Erstwunschschule tritt dann ein gesondertes Verfahren in Kraft. Hier finden Sie weitere Informationen:
Senatsbroschüre "Wohin nach der Grundschule"
Wir würden uns freuen, Ihren Sohn oder Ihre Tochter im nächsten Schuljahr bei uns begrüßen zu können.