Informationen bei einem geplanten Auslandsaufenthalt
- Für alle geplanten Auslandsaufenthalte gilt: Genehmigung von der Schulleitung ist erforderlich: formloser schriftlicher Antrag (auf Papier, mit Unterschrift) an die Schulleiterin, in dem alle Eckdaten genannt sind; Vorlage der Vertragskopie mit Austauschorganisation bzw. – bei privater Organisation – Vorlage der Schulbescheinigung der aufnehmenden Schule im Ausland
- Nach dem Aufenthalt muss der lückenlose Schulbesuch durch eine Schulbescheinigung nachgewiesen werden (Abgabe im Sekretariat).
Möglichkeiten:
a) ganzjähriger Auslandsaufenthalt nach der 10. Klasse, danach in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
- Bereits in der 10. Klasse wird die Laufbahnplanung für die Oberstufe durchgeführt, so dass direkt im Anschluss an das Auslandsjahr alle bereits gewählten Kurse eingerichtet sind.
b) Auslandsaufenthalt während der 10. Klasse für einige Monate
- Voraussetzung für die Genehmigung: verpasste Inhalte müssen selbstständig nachgeholt werden können
- Auslandsaufenthalt kann nur im Laufe des ersten Halbjahres erfolgen; im zweiten Halbjahr müssen Schüler/innen komplett anwesend sein, Grund: Erwerb des mittleren Schulabschlusses am Ende der 10. Klasse nur dann möglich; vgl. SEK I VO §9(4).
- Werden keine Noten für das erste Halbjahr erteilt, dann fehlt auch auf dem Endjahreszeugnis die Note für das epochale Fach des ersten Halbjahres.
- Beide Profilierungskurse (PKs) werden in der 9. Klasse dennoch gewählt. Auf die Reihenfolge der PKs bzw. welcher Kurs im 2. Halbjahr nach Rückkehr aus dem Ausland belegt wird, hat der/die Schüler/in keinen Einfluss.
- Schüler/in muss alle Vorbereitungen für die mediengestützte Projektarbeit im Laufe des ersten Halbjahrs dennoch treffen: Thema, Lehrkraft, Partner/in muss zum verabredeten Zeitpunkt (Herbst) mit allen Unterschriften erfolgen.
Nicht zu empfehlen:
c) ganzjähriger Aufenthalt während der 10. Klasse mit anschließender halbjähriger Probezeit im 11. Jahrgang, denn:
- „Bei nicht erfolgreich abgeschlossener Probezeit treten die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 10 der besuchten Schule zurück.“ VOGO §8 (1) - In der Oberstufe werden im 1. Semester nach sechs Wochen Unterricht die ersten LK-Arbeiten geschrieben. Die evtl. während des Auslandsjahres versäumten, aber notwendigen Kenntnisse müssten bis dahin selbstständig nachgearbeitet werden.